Quelle: Landratsamt Bamberg

Eingestellt:23.02.2021
Ort: Bamberg

Bamberg

Frühjahrs-Problemmüllsammlung des Landkreises Bamberg startet

„Corona-Regeln“ müssen eingehalten werden – auch FFP2-Masken-Pflicht

Landkreis Bamberg. Die erste Sammeltour für „gefährliche Abfälle“ im Landkreis Bamberg ist bereits angelaufen. Wie üblich steht ein Sammelfahrzeug des vom Landkreis beauftragten Entsorgungsdienstleisters in verschiedenen Gemeinden zeitweise zur Verfügung, um „gefährliche“ Abfälle entgegen zu nehmen, die nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die bekannten Corona-Sicherheitsregeln eingehalten werden müssen. Aufgrund einer Empfehlung des Bayerischen Umweltministeriums besteht für alle Anlieferer die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.

Folgende Abfälle können abgegeben werden:

  • Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel z. B. Herbizide, Fungizide, Insektizide, Ratten- und Mäusegift
  • Lösemittelhaltige Abfälle z.B. Benzin, Lack, Nitroverdünner, Fleck- und Rostentferner, Pinselreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, Spiritus, usw.
  • Energiesparlampen (jedoch keine Leuchtstoffröhren; diese bitte zum Wertstoffhof!)
  • Holzschutzmittel
  • Batterien aller Art, z. B. Autobatterien, Akkus, Knopfzellen
  • Chemikalien z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien aus dem Hobbybereich (Fotochemie, Chemielaborkästen, usw.)
  • Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel z.B. Abfluss- u. WC-Reiniger, Silbertauchbäder, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel mit Gefahrensymbol, Autopflegemittel (Rostumwandler, Entfroster, usw.), nicht vollständig entleerte Spraydosen
  • Quecksilberhaltige Abfälle, z.B. alte Thermometer, quecksilberhaltige Schalter
  • Feuerlöscher
  • Behälter, Flaschen, Tuben, usw., mit den Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“ : Nicht angenommen werden dagegen u. a. Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl), Ölfilter, asbesthaltige Abfälle, Altreifen und Druckgasflaschen.


Hinweise zur Sammlung „gefährlicher Abfälle“:

  • Wasserlösliche Wandfarben (Dispersionsfarben) enthalten keine gefährlichen Stoffe und gehören deshalb nicht zu den „gefährlichen Abfällen“. Eimer mit eingetrockneten Wandfarben oder leere Eimer sind daher von der Annahme ausgeschlossen.
  • Sind Farben noch flüssig, können maximal drei Eimer abgegeben werden. „Pinselreine“ Kunststoffeimer können über den gelben Sack entsorgt oder am Wertstoffhof abgegeben werden, da es sich um eine Verkaufsverpackung handelt. Ein Auswaschen der Eimer ist nicht erforderlich! Sind noch flüssige Farbreste vorhanden, sollte man diese vollständig eintrocknen lassen. Die getrockneten Farbstücke gehören in die Restmülltonne, Eimer wiederum in den gelben Sack/Wertstoffhof.
  • Nur „haushaltsübliche Mengen“! Fallen größere Mengen „gefährliche Abfälle“ an, beispielsweise aus Haushaltsauflösungen oder dem gewerblichen Bereich, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abfallberatung des Landkreises auf.
  • Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl) ist von der Annahme ausgeschlossen. Der Handel ist aufgrund des Altölgesetzes zur Rücknahme der gekauften Menge verpflichtet.
  • Altlacke/-farben (lösemittelhaltig): Dosen und Behälter aus Metall mit vollständig eingetrockneten Farben und Lacken sind Restabfall, da das schädliche Lösungsmittel bereits verdampft ist. Eine Abgabe bei der Problemabfallsammlung ist nicht mehr notwendig. Restentleerte metallische Gebinde (z. B. Metalleimer für Dickschichtfarbe, Farbdosen, ...) können als Schrott an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden.
  • Grundsätzlich sollten „gefährliche Abfälle“ in der Originalverpackung abgegeben werden, um die Eingruppierung zu erleichtern. Die maximale Gebindegröße beträgt 25 Liter. Größere Eimer oder Kanister sind, wie in anderen Landkreisen auch, von der Annahme ausgeschlossen.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft im Landratsamt Bamberg gerne unter den Rufnummern 0951/85-706 bzw. 85-708 sehr gerne zur Verfügung.

Termine der Sammeltour

Samstag, 27. Februar 2021
Dörfleins (Parkplatz neben der Sportanlage des SV Dörfleins) vvon 8.30 bis 9.30 Uhr.
Hallstadt (Parkplatz beim Sportheim des SV Hallstadt) von 9.45 bis 11.15 Uhr.

Samstag, 10. April 2021
Stegaurach
(Bauhof, Hartlandener Str.) von 8.30 bis 10.00 Uhr.
Walsdorf (Häckselplatz am Sportgelände) von 10.15 bis 11.00 Uhr.
Priesendorf, OT Neuhausen (Feuerwehrvorplatz, Weißbergstr.) von 11.15 bis 12.00 Uhr.
Bischberg (Bauhof am Leintritt) von 12.30 bis 14.00 Uhr.
Viereth-Trunstadt (Parkplatz vor der Feuerwehrhalle in Viereth) von 14.15 bis 15.15 Uhr.

Samstag, 17. April 2021
Altendorf (neuer Bauhof, Im Elmen 6) von 13.00 bis 13.30 Uhr.
Hirschaid (Leimhüll 33, Bauhof) von 13.45 bis 15.45 Uhr.

Samstag, 15. Mai 2021
Ebrach
(Parkplatz am Schwimmbad) von 8.30 bis 9.30 Uhr.
Burgwindheim (Bauhof der Gemeinde, Siedlungsstraße 7) von 9.45 bis 10.45 Uhr.
Burgebrach (Parkplatz neben der Steigerwaldhalle) von 11.15 bis 12.45 Uhr.
Schönbrunn (in der Straße „Dammweg“) von 13.00 bis 13.30 Uhr.
Lisberg (Festplatz unterhalb der Burg) von 13.45 bis 14.15 Uhr.

Samstag, 22. Mai 2021
Lauter (Parkplatz beim Friedhof, Lange Straße) von 12.15 bis 13.00 Uhr.
Oberhaid (Bachstraße, neben Festplatz) von 13.15 bis 14.15 Uhr.

Samstag, 12. Juni 2021
Aschbach (Parkplatz am Sportheim/Skaterplatz) von 8.30 bis 9.30 Uhr.
Schlüsselfeld (Parkplatz am Sportheim) von 9.45 bis 10.45 Uhr.
Pommersfelden (Parkplatz am Sportheim) von 11.15 bis 12.15 Uhr.
Frensdorf (Parkplatz am Friedhof) von 12.30 bis 13.30 Uhr.
Reundorf (Festplatz) von 13.45 bis 14.45 Uhr.
Pettstadt (Parkplatz am Sportgelände Hammerstatt) von 15.00 bis 16.00 Uhr.