Bamberg/Burgebrach. Die Anfang des Jahres beginnende Coronakrise versetzte auch Kliniken in einen Ausnahmezustand. Während die Infektionszahlen sich in der Region rückläufig zeigen und die angespannte Lage sich beginnend zu stabiliseren scheint, kehren viele Einrichtungen wieder in den Regelbetrieb zurück.
Im Zuge dessen hob die Bayerische Staatsregierung die Besuchsbeschränkungen in Kliniken, Altenheimen und Behinderteneinrichtungen auf. Grundlage dafür ist die Verordnung zur Änderung der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Lockerungen für bestehende Besuchsrechte sind unter Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen möglich – jedoch kann jede Einrichtung ihr Besuchskonzept individuell, den aktuellen Verhältnissen entsprechend, anpassen.
Die GKG des Landkreises Bamberg und die Sozialstiftung Bamberg haben sich entschlossen, eingeschränkte Besuchsregelungen in den Kliniken beizubehalten. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten wurde bereits zu Beginn der Krise ein Konzept geschaffen, welches strenge Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen beinhaltet und kontinuierlich auf die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird.
So müssen in den Kliniken, der Juraklinik Scheßlitz, der Steigerwaldklinik Burgebrach sowie im Klinikum Bamberg bestimmte Regelungen eingehalten werden. Dazu gehören das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, eine vorgegebene Besuchsdauer in einem bestimmten Zeitraum, das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern etc.
Alle aktuellen Informationen zu den Regelungen für Besucherinnen und Besucher in den jeweiligen Einrichtungen unter www.gkg-bamberg.de oder und www.sozialstiftung-bamberg.de.
Oberste Priorität der GKG Bamberg und der Sozialstiftung Bamberg ist das gesundheitliche Wohlergehen der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist das Ziel, das Infektionsrisiko soweit möglich zu minimieren.